1924-08-09
Handzeichnung nach Katasterkarten
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Handzeichnung nach Katasterkarten
1924-08-12
Schreiben der Reichsbahndirektion mit Nachtragsvertrag
Schlussseite eines Pachtvertrags mit dem Sportklub Preußen
Amtsgerichtliche Mitteilung zu Grundstück Nr. 83
Übersendung einer Mietvertragsabschrift an das Vermessungsamt
Beschreibung
Aktendeckel zu Vorgängen über den Ankauf von Grundstücksflächen von Giesbert für ein Stadion, den Sportklub Preußen und die Übernahme von Gebäuden. Beiliegend handschriftliche Rechen- und Grundstücksnotizen mit Flächen- und Parzellenangaben, vermutlich zur Vorbereitung der Erwerbs- und Planungsunterlagen.
Schreiben des Provinzialschulkollegiums Münster an den Magistrat mit der Bitte um Mitteilung über die geplante Anlage weiterer Spielplätze im Stadtgebiet. Es wird insbesondere eine Mitbenutzung durch die staatlichen Gymnasien gewünscht und ein Standort im Norden oder Nordwesten der Stadt wegen der Erreichbarkeit für das Paulinische Gymnasium und das Schiller-Gymnasium angeregt.
Zusammengehörige Vorgänge zum Erwerb und zur grundbuchlichen Umschreibung von Grundstücken in Münster, Geist, für den geplanten Hauptsportplatz an der Hammerstraße. Enthalten sind Verfügungen, Benachrichtigungen des Amtsgerichts und Grundbuchamts, Kostenrechnungen der Gerichtskasse sowie städtische Vermerke zur Anweisung und Abrechnung der mit Giesbert verbundenen Erwerbs- und Auflassungsvorgänge.
Interne Anfrage des Magistrats an Stadtschulrat Prof. Dr. Linneborn und anschließende Antwort zur Anlage eines Spielplatzes im Norden der Stadt. Die Verwaltung teilt mit, dass dort mangels geeigneten Geländes keine Anlage möglich sei, stattdessen aber eine größere Spiel- und Sportplatzanlage an der Hammerstraße auf dem Gelände der früheren Sandgrube geplant werde
Mehrseitige Niederschrift über die Beurkundung eines Grundstücksveräußerungsvertrags in Münster. Stadtvertreter und Gutsbesitzer August Giesbert verhandeln über Flächen an der Hammerstraße, einschließlich Parzellen, Kaufpreis, Rücktrittsrechten, Nutzungsmöglichkeiten und Katasterbezeichnungen
Ausführliche Vorlage des Stadt-Vermessungsamts zur Schaffung einer zentralen Sportanlage südlich des ehemaligen Heimkehrer-Bahnhofs an der Hammerstraße, auf dem Gelände der Giesbertschen großen Sandgrube. Begründet werden der dringende Bedarf an einer größeren Wettkampfanlage, der Erwerb von Flächen des Eigentümers Giesbert, die günstige topographische Eignung der Sandgrube, mögliche Nutzungen als Wettspielplatz, Laufbahn, Radrennbahn, Damensportplatz, Tennis-, Hockey- und Fußballplätze sowie Nebenanlagen
Vorlage des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung über den Erwerb eines Geländes an der Hammerstraße zur Anlage eines Hauptsportplatzes. Die Vorlage übernimmt die wesentlichen Argumente des Vermessungsamts: Aufgabe der bisherigen östlich der Hammerstraße gelegenen Sportplätze, Sicherung eines dauerhaften Standorts, Erwerb der Giesbert-Flächen zu günstigen Bedingungen, Anlage einer zentralen Sportstätte mit Wettspielplatz, Laufbahn, Tennis- und weiteren Sportplätzen sowie Nebenanlagen.
Auszug aus dem Protokoll der Stadtverordnetenversammlung vom 13. Mai 1921 zur Magistratsvorlage über den Erwerb eines Geländes an der Hammerstraße für einen Hauptsportplatz. Die Vorlage und ein beigefügter Antrag werden angenommen
Formular einer Postzustellungsurkunde der Stadtverwaltung Münster an den Gutsbesitzer August Giesbert in Münster, Geist 32, zu Geschäft Nr. 3053 I. Das Formular betrifft die förmliche Zustellung eines Schriftstücks im Zusammenhang mit dem Grundstücksankauf
Handschriftlicher Entwurf bzw. Vermerk im Geschäft Nr. 3053 I zur Einleitung des Kaufs eines Kampf- bzw. Sportplatzgeländes bei Haus Geist. Der Text behandelt die beabsichtigte Grundstücksabtretung und die mit dem Eigentümer Giesbert zu klärenden Bedingungen, insbesondere Flächen, Kaufpreis und weitere Vertragsfragen im Zusammenhang mit der Hammerstraße.
Schreiben der Eisenbahndirektion betreffend die noch nicht endgültig mögliche örtliche Absteckung der Grenzen der Bahnstrecke Preußen-Münster und eine mögliche spätere Abstimmung mit dem Liegenschaftsbüro. Beigefügt bzw. rückseitig ist ein städtischer Aktenvermerk zur Ablage in den Vorgang Hauptsportplatz.
Unausgefüllter bzw. kaum ausgefüllter Vordruck der Polizeiverwaltung Münster i. W. zum Nachweis eines Optionsverzichts nach dem Vertrag von Versailles. Das Blatt steht vermutlich als Fremd- oder Formularbeilage im Aktenzusammenhang und weist keinen konkreten Grundstücksbezug auf.
Zuwachssteuerbescheid mit Berechnung für den Übergang von Grundstücken in der Gemeinde Münster, Gemarkung Münster, Kartenblatt 7 L, unter anderem Parzellen 860/291 und 1591/291, im Zusammenhang mit dem Erwerb für den Hauptsportplatz. Der Bescheid weist Erwerbs-, Veräußerungs- und Steuerbeträge aus und wurde zur Rechnungsprüfung bzw. Zahlungsanweisung vorgelegt.
Schriftwechsel und Bericht zur Entschädigungssache des Landwirts Heinrich Baumeister, Geist 32, wegen städtisch gekündigter bzw. in Anspruch genommener Flächen im Zusammenhang mit dem Sportplatzgelände. Behandelt werden Saat-, Dünge- und Pachtfragen, eine geforderte Entschädigung, die Einschätzung der städtischen Gartenbauverwaltung sowie die Bewilligung bzw. rechnerische Zuordnung eines Entschigungsbetrags.
Anfrage des Heeres-Unterkunftsamts Münster an den Magistrat, ob die Stadt Münster die Anlage eines Stadions beabsichtige und ob dieses später der Garnison mietweise zur Nutzung überlassen werden könne. Die städtische Antwort stellt klar, dass kein Stadion, sondern eine kleinere Platzanlage mit Turnhalle an der Hammerstraße vorgesehen sei und verweist wegen militärischer Benutzung auf die zuständige Vereins- bzw. Platzverwaltung.
Städtische Vermerke zur Finanzierung der Anlage eines Hauptsportplatzes. Genannt werden bewilligte Mittel im Grundstücks- bzw. Haushaltsplan 1921 sowie weitere Beträge für den Erwerb bzw. die Anlage des Sportplatzes an der Hammerstraße
Vermerke des Stadt-Vermessungsamts zu Gelände- und Nutzungsfragen im Bereich der ehemaligen Giesbert’schen Sandgrube bzw. des geplanten Sportplatzgeländes. Behandelt werden Lage-, Boden- und Verbindungsfragen sowie die Abstimmung mit städtischen Stellen zur weiteren Behandlung des Geländes.
Deckblatt der Stadt Münster, Liegenschaftsamt, zur Akte über den Grundaustausch mit der Reichsbahn am künftigen Hauptsportplatz an der Hammerstraße im Bereich Bahnhof Geist.
Handschriftlicher Entwurf oder Abschrift eines städtischen Schreibens an die Reichsbahndirektion Münster wegen der für den neuen Hauptsportplatz vorgesehenen Grundstücks- und Grenzregelung. Behandelt werden frühere Korrespondenz, die Abtretung beziehungsweise Verlegung von Flächen und die Klärung der Inanspruchnahme von Gelände im Bereich Hammerstraße und Bahnhof Geist.
Schreiben der Reichsbahndirektion Münster an den Magistrat der Stadt Münster. Bezugnehmend auf ein städtisches Schreiben vom 19. Februar 1923 werden Bauerlaubnis und Grundstücksfragen für eine Teilfläche an der Bahn Preußen-Münster, unter anderem Flur 7 und Parzellenbezeichnungen 861/291 beziehungsweise 1591/291, behandelt.
Handschriftliches Schreiben oder Entwurf an die Reichsbahndirektion zur Frage einer für das Gelände am künftigen städtischen Hauptsportplatz vorgesehenen Fläche. Erwähnt werden eine Skizze, die Front an der Hammerstraße, seitliche beziehungsweise tiefer liegende Flächen sowie die Ermittlung der Flächengrößen.
Schreiben der Reichs-Eisenbahndirektion Münster an den Magistrat. Die Reichsbahn lehnt einen aus ihrer Sicht unverhältnismäßigen Flächenausgleich ab und schlägt stattdessen einen Austausch etwa gleich großer Flächen vor. Genannt werden unter anderem 33 ar aus dem künftigen Hauptsportplatz sowie eine städtische Ersatzfläche von rund 36 ar an der Hammerstraße und am Weg am Berge Fidel
Handschriftlicher Entwurf eines städtischen Schreibens an die Reichsbahndirektion. Die Stadt bittet um Mitteilung, ob die Stellungnahme des Reichsverkehrsministers zum von der Reichsbahn vorgeschlagenen Gelände- bzw. Grundstücksaustausch bereits eingegangen ist.
Postkarte der Reichsbahndirektion Münster an den Magistrat. Auf ein städtisches Schreiben vom 7. August 1923 wird mitgeteilt, dass die ministerielle Entscheidung über den vorgeschlagenen Geländeaustausch voraussichtlich erst im Laufe des nächsten Monats zu erwarten sei
Farbiger Lage- und Tauschplan des Stadtvermessungsamts Münster zu Flur 7L. Der Plan zeigt Flächen der Stadt Münster und der Reichseisenbahn im Bereich Hammer Straße, Hollenhorst, Pohl und Figge, darunter einen künftigen Sportplatz sowie farbig markierte Tauschflächen mit Flächenangaben.
Schreiben der Reichs-Eisenbahndirektion Münster an den Magistrat. Mitgeteilt wird, dass der Reichsverkehrsminister den von der Reichsbahn vorgeschlagenen Grundstücksaustausch genehmigt hat
Kurzer interner Vermerk des Stadt-Vermessungsamts. Angegeben ist, dass Lageplan und Verträge beziehungsweise Unterlagen zum Gelände- und Grundbuchtausch anliegen und weiter zu bearbeiten sind.
Maschinenschriftliche Beschlussvorlage mit Beschluss des Grundbesitzausschusses vom 17. Januar 1924 und Magistratsbeschluss vom 21. Januar 1924. Der Grundstücksaustausch mit der Reichsbahndirektion wird befürwortet: Die Reichsbahn soll 33 ar aus dem künftigen Hauptsportplatz erhalten, die Stadt eine rund 36 ar große Parzelle an der Ecke Hammerstraße und Weg am Berge Fidel.
Auszug aus dem Protokoll der geheimen Stadtverordnetenversammlung Münster. Die Versammlung genehmigt auf Schreiben des Magistrats vom 21. Januar 1924 den Austausch von Grundstücken an der Hammerstraße.
Der Magistrat teilt der Reichsbahndirektion mit, dass die Stadtverordnetenversammlung den Geländeaustausch mit dem Reichseisenbahn-Fiskus genehmigt hat, und bittet um Übersendung eines Vertragsentwurfs
Die Reichsbahndirektion Münster übersendet dem Magistrat einen auf Grundlage früherer Schreiben ausgearbeiteten und bereits unterzeichneten Vertragsentwurf in doppelter Ausfertigung und bittet nach Vollziehung um Rücksendung der Hauptausfertigung sowie um weitere Mitteilung zur Auflassung.
Mehrseitiger Tauschvertrag zwischen der Stadt Münster, vertreten durch den Magistrat, und der Deutschen Reichsbahn, vertreten durch die Reichsbahndirektion Münster. Gegenstand ist der Austausch von Grundstücksflächen in der Gemarkung Münster, insbesondere an der Hammerstraße und im Bereich Berg Fidel
Beglaubigte Abschrift eines Vertrags zwischen der Stadt Münster, vertreten durch den Magistrat, und der Deutschen Reichsbahn, Reichsbahndirektion Münster. Gegenstand ist ein Grundstückstausch bzw. die Überlassung von Flächen im Zusammenhang mit dem Bahnbau Preußen-Münster, darunter Parzellen der Gemarkung Münster
Maschinenschriftliche Verwaltungsvermerke oder Schreiben an die Reichsbahndirektion zur weiteren Abwicklung des Geländeaustauschs an der Hammerstraße und am künftigen Hauptsportplatz. Behandelt werden der Eingang von Kataster- und Fortschreibungsunterlagen, die Hauptausfertigung des Vertrags, ein Lageplan und die grundbuchliche Erledigung.
Schriftstück der Reichsbahndirektion Münster mit Geschäftszeichen zu einer Auflassungsbewilligung
Beglaubigte Vertragsabschrift zwischen Magistrat der Stadt Münster und Deutscher Reichsbahn-Gesellschaft, Reichsbahndirektion Münster, betreffend Anlagen der Haltestelle „Geist“. Enthalten sind Bestimmungen über Übergabe von Grund und Boden, Wege- und Rottenanlagen, Rampen, Kosten, Unterhaltungspflichten sowie Bedingungen für spätere Änderungen der Bahnanlagen.
Die Reichsbahndirektion Münster übersendet dem Magistrat einen Fortschreibungsauszug und bittet, einige Tage im Oktober für die vorzunehmende Auflassung vorzuschlagen.
Der Magistrat teilt der Reichsbahndirektion mit, dass aus dem übersandten Katasterauszug auch eine Wegeparzelle aus öffentlichen Wegeflächen erworben werden soll. Da hierzu noch keine Vereinbarungen vorliegen, schlägt der Magistrat vor, bestimmte neue Wege- und Böschungsflächen im Eigentum der Stadt zu belassen, und bittet um Stellungnahme sowie Aussetzung der Auflassung.
Großformatiger Lageplan der Reichsbahndirektion Münster, Strecke Dortmund–Münster, mit Bahntrassen, Flurstücksnummern und farbig markierten Flächen der Eisenbahnverwaltung und der Stadt Münster. Der Plan dokumentiert Grundstücks- und Tauschflächen im Bereich der Gemarkung Münster, vermutlich im Zusammenhang mit dem Gelände an der Hammer Straße und Hollenhorst.
Schreiben der Reichsbahndirektion Münster an den Magistrat der Stadt Münster zum Geländeaustausch an der Hammerstraße mit Übersendung eines Vertragsentwurfs und Bitte um Stellungnahme bzw. Vollziehung. Beigefügt bzw. zugehörig ist eine städtische Stellungnahme des Vermessungsdirektors Brand, die den weiteren Tauschvertrag wegen veränderter Bahnanlagen und der künftigen Entwicklung des Hauptsportplatzes befürwortet. Eine handschriftliche Flächen- und Parzellenaufstellung betrifft die betroffenen Grundstücke im Bereich Hammerstraße, Berg Fidel und Eisenbahntrasse.
Beschlussauszug beziehungsweise Verwaltungsvorlage zum Austausch städtischer Wegeflächen gegen Parzellen der Reichsbahngesellschaft. Behandelt werden Wegeparzellen im Bereich Hauptsportplatz, Hammerstraße und Berg Fidel
Zwei beglaubigte Auszüge aus den Protokollen geheimer Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung Münster zum Schreiben des Magistrats vom 5. Februar 1925 betreffend den Austausch von Wegeparzellen am Hauptsportplatz. Am 20. Februar 1925 wurde die Vorlage von der Tagesordnung abgesetzt
Beglaubigte Abschrift eines Nachtragsvertrags zwischen der Stadt Münster und der Deutschen Reichsbahngesellschaft, Reichsbahndirektion Münster, zum Vertrag vom 7./22. Mai 1924. Der Vertrag betrifft insbesondere Wegeparzellen der Gemarkung Münster, Flur 7 L, und regelt Eigentum, Unterhaltung, Entschädigung sowie Kosten- und Steuerfragen im Zusammenhang mit Bahnanlagen.
Unterer Bildteil mit Beginn eines Schreibens des Magistrats an die Reichsbahndirektion Münster. Der Magistrat übersendet offenbar einen Vertragsentwurf über den Austausch von Wegeflächen südlich der Bahnlinie Wanne-Münster nach Vollzug in doppelter Ausfertigung und bittet um weitere Genehmigung beziehungsweise Rückgabe.
Weitere amtsgerichtliche Mitteilung zur Berichtigung der Bestandsangaben im Grundbuch Münster, Band 151, Blatt 1786. Betroffen ist Grundstück Nr. 56, vermutlich Flur 7L mit Parzelle 235/25
Kleiner, stark nachgedunkelter Lageplan bzw. Planumschlag mit der Aufschrift „Aufgestellt Münster, den 14. Juli 1925 durch Vogelsberg“. Der Plan zeigt einfache Grenz- und Wegeführungen, u. a. einen Weg von Hamm, sowie den Maßstab 1:1000
Der Magistrat fragt bei der Reichsbahndirektion nach, ob die Genehmigung der Hauptverwaltung zu den Verträgen vom 3. und 10. März 1925 eingegangen ist, damit die grundbuchliche Ausführung zusammen mit dem älteren Vertrag vom Mai 1924 erfolgen kann.
Die Deutsche Reichsbahn-Gesellschaft, Reichsbahndirektion Münster, teilt dem Magistrat mit, dass die Hauptverwaltung die vorbehaltene Genehmigung zum Geländeaustausch an der Hammerstraße erteilt hat. Die Auflassung könne stattfinden
Magistratsschreiben beziehungsweise Verfügung an Steueramt und Grundbuchamt zur steuerlichen und grundbuchlichen Abwicklung der Tauschverträge. Aufgeführt werden die von der Stadt erworbenen und abgegebenen Parzellen an der Hammerstraße und am Berg Fidel, deren Flächengrößen, Wertansätze und der Hinweis auf unbebaute Flächen sowie öffentliche Straßen- beziehungsweise Wegeflächen.
Bescheinigung nach dem Grunderwerbsteuergesetz zur Eintragung des Eigentums der Reichsbahngesellschaft an einer Grundstücksfläche
Schriftwechsel zwischen Sport-Club Preußen 06, Magistrat und städtischer Betriebsverwaltung über die Herstellung einer Wasserleitung zur neuen Stadionanlage an der Hammer-Chaussee. Der Verein bittet wegen angespannter Finanzlage um städtische Unterstützung, Bürgschaft oder Ratenzahlung
Interne bzw. ausgehende Verfügung des Magistrats Münster an die Reichsbahndirektion wegen eines Besitzzeugnisses und der weiteren grundbuchlichen Abwicklung einer innerhalb des Bahnkörpers der Strecke Dortmund-Münster gelegenen Wegeparzelle, Flur 7 L Nr. 2100/0405. Bezug genommen wird auf frühere Grunderwerbsverträge von Mai 1924 und März 1925, Katasterunterlagen und die Bevollmächtigung eines Vertreters zur Erledigung der Auflassung.
Amtsgerichtliche Benachrichtigung über die Eintragung bzw. Übertragung von Grundstücken in der Gemarkung Münster, u. a. bisher im Grundbuch Münster Band 151, Blatt 1766 sowie weiteren Blättern geführt. Aufgeführt sind die laufenden Grundstücksnummern 33 bis 36 mit Flurbuch- bzw. Parzellenangaben und Größen
Amtsgerichtliche Mitteilung zur Abschreibung bzw. Übertragung von Trennstücken, u. a. aus Grundbuch Münster Band 163 Blatt 2257 und Band 151 Blatt 1766. Genannt werden die laufenden Nummern 20, 21 und 22 sowie Bezugnahmen auf Band 222 Blatt 4691
Formularseite des Amtsgerichts Münster an das Vermessungsamt der Stadt Münster zu einer Grundbuch- bzw. Katasterberichtigung. Vermerkt sind eine laufende Grundstücksnummer sowie Hinweise zu Bestand, Zuschreibungen und notwendiger Berichtigung beim Katasteramt
Blauer Monatskalender für November 1925 der Firma Carl Kind jr., Kotthausen, Kreis Gummersbach. Die Firma wirbt für Grauwacken- und Basalt-Steinbruch-Betriebe, Cementwaren-Fabrikation sowie Lieferung von Pflaster-, Kleinpflaster-, Mosaiksteinen, Kleinschlag und weiteren Steinmaterialien.
Mitteilung des Amtsgerichts über eine im Grundbuch von Münster eingetragene Berichtigung bzw. Löschung zur Herstellung der Übereinstimmung mit den Steuerbüchern. Betroffen ist ein Grundbuchblatt der Stadt Münster, Band 135, Blatt 1128, mit Bezug auf Grundstücke in Münster
Beglaubigter Auszug aus den Grundsteuerfortschreibungsverhandlungen der Katasterverwaltung Münster mit zugehöriger Handzeichnung nach den Katasterkarten. Betroffen sind Grundstücke der Gemarkung Münster, u. a. Grundbuch Münster Band 151 Blatt 1786, Artikel 5611, mit Übergang bzw. Zuordnung an das Deutsche Reich bzw. den Reichseisenbahnfiskus
Handschriftliche Verwaltungsvermerke zu einer Grundbuchberichtigung, vermutlich im Zusammenhang mit dem Grundbuchblatt 4691 und Flurstücken der Flur 7 L. Genannt werden Vermessungs- und Fortschreibungsbezüge, Eigentumsverhältnisse der Stadt Münster sowie ein späterer Hinweis „Laufhof Geiß“ mit Datum 18. März 1926.
Schriftwechsel des Magistrats Münster und der Reichsbahndirektion Münster zur Erledigung von Grundbuchfortschreibung, Grunderwerbsteuer und Auflassung im Anschluss an Verträge von 1924. Der Magistrat bittet um Benennung eines bevollmächtigten Vertreters für einen Auflassungstermin
Teilweise ausgefülltes Formular des Amtsgerichts Münster zu einem Grundbuchblatt Münster i. W. mit handschriftlichen Berichtigungen. Es betrifft die Abschreibung bzw. Übertragung eines Grundstücks oder Trennstücks, vermutlich im Zusammenhang mit einer Auflassung vom 21.10.1925
Mehrseitige amtsgerichtliche Mitteilung zur Berichtigung der Bestandsangaben für Grundbuch Münster, Band 151, Blatt 1786. Die Seiten listen mehrere Grundstücke in Flur 7L, darunter Parzellen im Umfeld Hollenhorst und Hammer Straße
Schriftwechsel mit Rechtsanwalt und Notar Dr. jur. Giesbert aus Duisburg sowie städtische Antwort und beglaubigte Vertragsabschrift zum Erwerb und zur Verpachtung des Geländes der ehemaligen Giesbert’schen Sandgrube an den Sportklub Preußen von 1906. Thematisiert werden Aufwertungsfragen, Kaufpreiszahlung, Übereignung des westlichen Königswegs, Goldmarkbewertung sowie Bedingungen des Pachtvertrags für Sportplatznutzung, Gebäude, Schulmitbenutzung und Kündigung.
Formularmitteilung des Amtsgerichts Münster über die Eintragung bzw. Berichtigung von Bestandsangaben im Grundbuch Münster, Band 151, Blatt 1786. Betroffen sind Grundstücke in Flur 7L mit mehreren laufenden Nummern, darunter Acker- und sonstige Nutzflächen
Bescheid des Magistrats der Stadt Münster über Grunderwerbsteuer für den Eigentumsübergang eines Grundstücks in Gemeinde Münster i. W., Grundbuch Münster Band 151, Blatt 1786, von der Stadt Münster an den Reichsbahnfiskus. Enthält Steuerberechnung, Zahlungsvermerke, Stempel des Stadtvermessungsamts und rückseitige Zustellungsurkunde.
Schreiben des Magistrats der Stadt Münster an das Stadtbauamt mit Hinweis auf einen beigefügten Lageplan über neuerworbenes Gelände westlich der Hammer Straße und nördlich der Abzweigung des Weges „Am Berg Fidel“. Genannt werden Parzellen Flur 7L Nr. 2089/272 und 2092/272, die durch Tauschvertrag und Auflassung von der Reichsbahn an die Stadt Münster übergingen
Schreiben des Magistrats der Stadt Münster an Stadtverordneten Rektor Pieper sowie zugehöriger Magistratsbeschluss zur Beheizung des Warteraums am Haltepunkt Geist. Der Magistrat verweist auf vertragliche Regelungen mit dem Reichsbahnfiskus, hält eine Beheizung unter den damaligen Verhältnissen nicht für erforderlich und will den Interessenten keine zusätzlichen Heizkosten auferlegen.
Mitteilung des S.C. Preußen 06 e.V. an das Finanzamt Münster-Stadt zur Einheitsbewertung der Sportplatzanlage an der Hammerlandstraße. Der Verein erklärt, seit dem 1. April nicht mehr Eigentümer zu sein
Schriftwechsel zwischen Stadt-Vermessungsamt, Magistrat und Schulamt zur förmlichen Übernahme der Anlagen und Baulichkeiten des Sportklubs Preußen. Behandelt werden Eigentumsübergang, fehlende Eintragungen im Liegenschaftsbuch, Haftpflicht, Instandhaltung, Einfriedigungen sowie die Frage, ob der Sportklub bei Räumung Gebäude und Einrichtungen mitnehmen darf
Vorgang zur steuerlichen und katasterlichen Zuordnung des Preußenstadions an der Hammerstraße 302. Der S.C. Preußen verweist die Stadthauptkasse darauf, dass nicht mehr der Verein, sondern die Stadt steuerpflichtig sei
Schriftwechsel des Grundsteuer-Ausschusses und des Oberbürgermeisters zur Grundvermögensteuer für das Preußenstadion. Festgesetzt bzw. gestundet werden Grundvermögensteuer und staatlicher Zuschlag ab 1. April 1934
Schreiben des Stadtvermessungs- und Liegenschaftsamts an den Sportclub Preußen 06 zu Bauarbeiten am Preußen-Stadion an der Hammerstraße. Es fasst die Eigentumsverhältnisse seit den Kauf- und Pachtverträgen von 1921, 1925 und 1937 zusammen, nennt die Übernahme städtischer Verbindlichkeiten und gezahlter Zinsen und stellt klar, dass Zuschüsse oder Beihilfen für Ausbau- und Instandsetzungsarbeiten nur eingeschränkt bzw. nicht ohne Weiteres geleistet werden können.